ETS2 und Geschäftsreisen: was sich für Meetings ändert
ETS2 und Geschäftsreisen: was der neue Emissionshandel im Verkehr abdeckt, wann er startet und wie der Tagungsort Ihr Reisekostenrisiko senkt.
Von Convien-TeamVeröffentlicht 6 Min. Lesezeit

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ETS2 ist das zweite Emissionshandelssystem der EU. Es bepreist CO2 aus Kraft- und Brennstoffen im Straßenverkehr und in Gebäuden, erhoben bei den Inverkehrbringern der Brennstoffe, und wird laut Europäischer Kommission 2028 vollständig in Betrieb gehen. Flüge gehören nicht dazu, denn der Luftverkehr ist bereits Teil des ursprünglichen EU-Emissionshandels. Bei Meetings betrifft ETS2 vor allem Auto- und Busreisen sowie die Energie hinter Tagungsorten und Hotels. Am verlässlichsten begrenzen Sie dieses Kostenrisiko mit einem Ort, der weniger Auto- und Flugkilometer erfordert.
Im Folgenden erklären wir, was ETS2 abdeckt und was nicht, was die offiziellen Quellen heute zum Zeitplan sagen und was das für die Planung von Meetings und Veranstaltungen bedeutet. Wir halten uns an das, was die EU veröffentlicht hat, und geben keine Preisprognosen ab.
Wo die harte Einsparung heute liegt
Lange bevor ein CO2-Preis greift, hat die Reise zum Meeting einen großen, messbaren Hebel: den Ort. Wählen Sie den Tagungsort anhand der Startorte der Teilnehmenden, ändern sich Strecke, Ticketkosten und Reisezeit gleichzeitig. Mit dem Meeting Place Finder planen Unternehmen Meetings mit bis zu 35 % weniger Reisekosten und bis zu 42 % weniger CO2. In unserer Fallstudie mit einem DAX-Konzern haben 219 Meetings mit 5.652 Teilnehmenden über 1 Mio. € Reisekosten gespart und rund 1.170 t CO2 vermieden.
In diesem Rahmen ist ETS2 zu sehen. Ein CO2-Preis auf Kraftstoffe ändert nichts daran, was ein guter Meeting-Ort ist. Er liefert nur einen Grund mehr, ihn sorgfältig zu wählen: Jeder vermiedene Kilometer ist ein Kilometer, der nicht teurer werden kann.
ETS2 kurz erklärt
Die ETS2-Seite der Europäischen Kommission (öffnet in einem neuen Tab) (zuletzt aktualisiert am 2. September 2026) beschreibt das System so:
Geltungsbereich: CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in Gebäuden, im Straßenverkehr und in weiteren Sektoren, vor allem kleinere Industrie, die nicht unter den bestehenden EU-Emissionshandel fällt.
Wer verpflichtet ist: die Inverkehrbringer der Brennstoffe, nicht Endverbraucher wie Haushalte oder Autofahrende. Sie überwachen und berichten die Emissionen.
Die Obergrenze: Die Menge der Zertifikate ist begrenzt und sinkt mit der Zeit, damit die Emissionen dieser Sektoren zurückgehen.
Preisdämpfung: In den ersten beiden Betriebsjahren können zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve freigegeben werden, wenn der Preis 45 € (in Preisen von 2020) übersteigt. Das ist ein Mengeninstrument, keine feste Preisobergrenze.
Klima-Sozialfonds: finanziert aus Versteigerungserlösen des ETS2 und 50 Millionen Zertifikaten aus dem bestehenden EU-Emissionshandel, um besonders betroffene Haushalte und Verkehrsteilnehmende zu unterstützen.
Weil die Inverkehrbringer die Zertifikate kaufen, kommt der Preis über Kraftstoff und Heizenergie bei Fahrenden, Busunternehmen und Gebäudebetreibern an, nicht über eine eigene Rechnung.
Der Zeitplan: was die offiziellen Quellen heute sagen
Der Zeitplan hat sich geändert, deshalb lohnt ein genauer Blick auf den aktuellen Wortlaut. Laut Europäischer Kommission (öffnet in einem neuen Tab) gilt:
Die Überwachung und Berichterstattung der Emissionen hat 2025 begonnen.
ETS2 geht 2028 vollständig in Betrieb.
Ab 2028 müssen die Verpflichteten nach Meldung der geprüften Jahresemissionen bis zum 31. Mai des Folgejahres die entsprechende Zahl an Zertifikaten abgeben.
Ursprünglich war der Start für 2027 vorgesehen. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments erläutert (öffnet in einem neuen Tab), dass der Beginn im Zusammenhang mit der Änderung des Europäischen Klimagesetzes und dem Klimaziel 2040 auf 2028 verschoben wurde. Dasselbe Briefing hält fest, dass mehrere Mitgliedstaaten weitere Verschiebungen gefordert haben und die ETS-Richtlinie die Kommission verpflichtet, bis 2031 zu prüfen, ob die ETS2-Sektoren in den EU-Emissionshandel integriert werden können. Außerdem hat die Kommission gezielte Anpassungen (öffnet in einem neuen Tab) der Marktstabilitätsreserve vorgeschlagen, um einen ruhigeren Start zu ermöglichen.
Unsere Einordnung, Stand Oktober 2026: 2028 ist der offizielle Start, die Details drumherum sind noch in Bewegung. Wenn ETS2 in Ihre Budgetplanung einfließt, prüfen Sie die Seite der Kommission erneut, bevor Sie Zahlen festlegen.
Emissionshandel im Verkehr: was ETS2 bei Geschäftsreisen erfasst und was nicht
Wie stark ETS2 ein Meeting betrifft, hängt davon ab, wie die Teilnehmenden anreisen und wo sie übernachten.
Im ETS2 (über den Kraftstoffpreis):
Mietwagen, Taxis und private Pkw auf Dienstreisen
Firmenwagen, denn ETS2 bepreist den Kraftstoff im Straßenverkehr unabhängig davon, wem das Fahrzeug gehört
Reisebusse und Shuttles mit fossilem Antrieb
Heizbrennstoffe in Gebäuden, die sich mit der Zeit in den Energiekosten von Tagungsstätten und Hotels niederschlagen können
Nicht im ETS2:
Flüge. Der Luftverkehr ist Teil des ursprünglichen EU-Emissionshandels. Laut Kommission (öffnet in einem neuen Tab) wurde die kostenlose Zuteilung an Fluggesellschaften schrittweise reduziert, mit vollständiger Versteigerung für den Sektor ab 2026. Im Juli 2026 hat die Kommission zudem eine gezielte Überarbeitung des EU-Emissionshandels vorgeschlagen, die auch den Luftverkehr betrifft. Es ist ein Vorschlag, das Ergebnis ist offen (Stand im Legislative Train des Europäischen Parlaments (öffnet in einem neuen Tab)).
Elektrische Züge und E-Autos. Die Stromerzeugung fällt unter den bestehenden EU-Emissionshandel (öffnet in einem neuen Tab), nicht unter ETS2.
ETS2 ersetzt also nicht den CO2-Preis auf Flüge, sondern ergänzt einen auf Kraftstoffe im Straßenverkehr. Für Meetings heißt das: Orte, die überwiegend per Auto oder Flug erreicht werden, tragen ein CO2-Kostenrisiko. Am geringsten ist es bei Orten, die die meisten Teilnehmenden mit der Bahn erreichen.
Was sich bei den Kosten von Meetings ändert
Wie viel ETS2 auf einen Liter Kraftstoff aufschlägt, hängt vom Zertifikatspreis ab, und den kann heute niemand sicher beziffern. Beziffern können Sie aber Ihr Risiko: die Zahl der Straßenkilometer in Fahrzeugen mit fossilem Antrieb und die Zahl der Flugkilometer, die Ihre Meetings verursachen. Beide hängen stark davon ab, wo Sie sich treffen.
Nehmen wir als Beispiel ein Meeting mit 80 Teilnehmenden aus 6 Städten. Findet es in einem Tagungshotel auf dem Land statt, das die meisten mit dem Auto ansteuern, erzeugt fast jede Person Straßenkilometer, die unter ETS2 bepreist werden. Findet es in einer Stadt statt, die die größten Gruppen per Direktzug erreichen, verlagert sich ein großer Teil davon auf die Schiene, und die übrigen Wege werden kürzer. Agenda, Teilnehmende und Termin bleiben gleich. Nur der Ort ändert sich und mit ihm das CO2-Kostenrisiko, die Ticketkosten und die Reisezeit.
Deshalb ist die Wahl des Tagungsorts eine bessere Antwort auf ETS2 als ein pauschaler Aufschlag im Budget. Sie senkt die Reisekosten schon heute und verkleinert die Basis, auf die ein künftiger CO2-Preis anfällt.
So planen Sie Meetings mit Blick auf ETS2
Startorte mit Personenzahl erfassen: Städte, Postleitzahlen oder Flughäfen, ohne Namen.
Jede mögliche Stadt vergleichen: Reisekosten, CO2 und Reisezeit von Tür zu Tür, über alle Verkehrsmittel.
Bahn-Erreichbarkeit prüfen: Orte, die die größten Gruppen per Zug erreichen, senken CO2 und das Risiko steigender Kraftstoffpreise.
Termine vergleichen: Verbindungen und Tarife unterscheiden sich je Datum, prüfen Sie bis zu drei Optionen.
Reiserichtlinie anwenden: Reiseklassen und verhandelte Tarife verändern das Ergebnis und gehören in die Rechnung.
Entscheidung dokumentieren: Ein Einsparungsbericht für den Einkauf zeigt den gewählten Ort im Vergleich zum Benchmark.
ETS2 einmal im Jahr prüfen: Vor der nächsten Budgetplanung Zeitplan und Preismechanismen auf der Seite der Kommission nachsehen.
Der Meeting Place Finder erledigt die Schritte 1 bis 6 für Sie. Er bringt jede mögliche Stadt nach Reisekosten, CO2 und Reisezeit in eine Rangfolge, vergleicht bis zu drei Termine (jeder Termin ist eine eigene Berechnung) und zeigt das Ergebnis in drei Ansichten: maximale Produktivität, minimales CO2 und niedrigste Ticketkosten. Wie das funktioniert, lesen Sie unter So funktioniert es. Wie wir die Emissionsseite messen, erklärt Scope 3 Kategorie 6: CO2 von Meeting-Reisen messen. Für Unternehmen mit Klimazielen geht es in SBTi-Ziele und Meeting-Reisen um die Zielseite. Wenn Sie zuerst die Reisekosten beziffern möchten, beginnen Sie mit Reisekosten eines Meetings berechnen.
Häufige Fragen
Wann startet ETS2?
Laut Europäischer Kommission geht ETS2 2028 vollständig in Betrieb. Überwachung und Berichterstattung laufen seit 2025. Der ursprünglich für 2027 geplante Start wurde um ein Jahr verschoben.
Werden Flüge durch ETS2 teurer?
Flüge gehören nicht zu ETS2. Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums fallen unter den ursprünglichen EU-Emissionshandel, in dem die kostenlose Zuteilung an Fluggesellschaften bis 2026 zugunsten einer vollständigen Versteigerung ausgelaufen ist.
Wer zahlt für ETS2?
Die Inverkehrbringer der Brennstoffe überwachen die Emissionen und geben Zertifikate ab. Die Kosten dürften über Kraftstoff- und Heizpreise bei den Verbrauchern ankommen, nicht über eine eigene Abgabe für Reisende.
Gibt es im ETS2 eine Preisobergrenze?
Eine feste Obergrenze gibt es nicht. In den ersten beiden Jahren können zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve freigegeben werden, wenn der Preis 45 € (in Preisen von 2020) übersteigt.
Gilt ETS2 auch für Firmenwagen?
Ja, indirekt. ETS2 bepreist den Kraftstoff im Straßenverkehr und erreicht damit Firmenwagen, Mietwagen und private Pkw über den Preis an der Zapfsäule.
Wo Ihr nächstes Meeting am günstigsten, saubersten und schnellsten zu erreichen ist, sehen Sie selbst: Kostenlosen Test anfragen für eines Ihrer Meetings oder Demo buchen, dann schauen wir es uns gemeinsam an.
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